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Informationen zur Mitgliedschaft
Liebe Spielerinnen, liebe Spieler, liebe Juniorinnen, liebe Junioren und liebe Eltern
• Der Mitgliederbeitrag gilt immer für eine Saison und zwar vom 1. Juli des aktuellen Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
• Die Rechnung für die Mitgliedschaft wird nach der Generalversammlung verschickt und ist innerhalb der gesetzten Frist zu begleichen.
• Für jede neue Mitgliedschaft (Vereinseintritt oder Wiedereintritt) zum FC Thalwil wird eine Administrationsgebühr von Fr. 50.-- erhoben.
• Nebst dem Mitgliederbeitrag wird jährlich ein Helferbeitrag von Fr. 280.– (8 Stunden à Fr. 35.–. Beschluss 106. GV, 9-24) pro Familie erhoben, s. auch unter Verein, Helfen.
• Die abgearbeiteten Stunden werden mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Bei einem ordnungsgemässen Austritt auf Ende des Vereinsjahres werden nur die vollständig geleisteten Stunden zurückvergütet. Wurden die Stunden nicht geleistet, verfallen diese zugunsten des Vereins.
• Hat eine Spielerin / ein Spieler oder deren/dessen Vertretung die Helferstunden nicht geleistet, so verfällt der einbezahlte Beitrag zugunsten des Vereins. Die Spielerin / der Spieler erhält für das neue Vereinsjahr wiederum eine Rechnung für den Helferbeitrag.
• Wird die Rechnung nicht innerhalb der genannten Frist beglichen, erfolgt eine interne Sperre durch den Vorstand Finanzen. Ab der 2. Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben.
• Das Mitglied wird ab Januar des folgenden Jahres solange vom Trainings- und Meisterschaftsbetrieb ausgeschlossen, bis der Beitrag beglichen ist. Bleibt das Mitglied weiterhin in Verzug mit der Begleichung des Beitrags wird der Boykottantrag über den Schweiz. Fussballverband in die Wege geleitet.
Weitere Informationen zum Boykott unter folgendem Link:
https://org.football.ch/spielerkontrolle/informationen/boykottverfahren.aspx
Weiter gibt es keine Reduktion des Mitgliederbeitrags bei:
• Gesundheitlich bedingten Verletzungspausen oder nur Teileinsätzen.
• Militär- und Zivildienstleistenden, da diese Spieler idR an Wochenenden im Meisterschaftsbetrieb eingesetzt werden können.
• Einem Vereinsausschluss während der Saison.
• Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand endgültig über die Höhe des zu bezahlenden Mitgliederbeitrages.
Austritt:
Ein Austritt kann nur auf Ende der Saison (per 30.6.) erfolgen (gem. Statuten) und muss dem Trainer oder an info@fcthalwil.ch vorgängig mitgeteilt werden. Der Beitrag ist mit Eintritt und Aufnahme in den FC Thalwil für die ganze Saison geschuldet und es erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung.
Besten Dank für Euer Verständnis und bei Fragen bitte melden bei info(at)fcthalwil.ch
Vorstand FC Thalwil